Mit Feststellung Ihrer Schwangerschaft haben Sie gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge. Sie sollten diesen Anspruch bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen und danach alle zwei Wochen wahrnehmen.
Alle Vorsorgeuntersuchungen - außer Ultraschall - einschließlich CTG-Schreiben, der notwendigen Blutabnahmen und des Ausstellens des Mutterpasses können von mir gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Die Befunde wie z.B. Wachstum, Lage und Herztöne Ihres Kindes, Blutdruck, Urin- und Blutuntersuchungen, werden gemeinsam besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert.
Es steht Ihnen frei, ob Sie die Untersuchungen bei Ihrem Gynäkologen und/oder Ihrer Hebamme durchführen lassen. Gerne komme ich auch zu Ihnen nach Hause, um Ihnen Fahrt und Wartezeiten zu ersparen.
Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben:
Sterne, Blumen und Kinder!
Dante Alighieri