Meine Angebote:

Schwangerschaftsvorsorge

Mit Feststellung Ihrer Schwangerschaft haben Sie gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerschaftsvorsorge. Sie sollten diesen Anspruch bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen und danach alle zwei Wochen wahrnehmen.

Alle Vorsorgeuntersuchungen - außer Ultraschall - einschließlich CTG-Schreiben, der notwendigen Blutabnahmen und des Ausstellens des Mutterpasses können von mir gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Die Befunde wie z.B. Wachstum, Lage und Herztöne Ihres Kindes, Blutdruck, Urin- und Blutuntersuchungen, werden gemeinsam besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert.

Es steht Ihnen frei, ob Sie die Untersuchungen bei Ihrem Gynäkologen und/oder Ihrer Hebamme durchführen lassen. Gerne komme ich auch zu Ihnen nach Hause, um Ihnen Fahrt und Wartezeiten zu ersparen.

Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben:
Sterne, Blumen und Kinder!
Dante Alighieri